Der Notarbesuch

Wir setzen alles daran, Ihren Notarbesuch so effektiv und angenehm wie möglich zu gestalten. Hierbei können Sie uns unterstützen, indem Sie sich auf Ihren Termin vorbereiten.


FÜR BESPRECHUNGSTERMINE:

Es kann hilfreich sein, sich vorab mit dem Thema der Besprechung zu beschäftigen. Hierzu können Ihnen insbesondere die auf dieser Homepage im Bereich Leistungen hinterlegten Informationsblätter und die im Bereich Formular hinterlegten Checklisten dienen. Die Checklisten dürfen Sie gerne so weit wie möglich ausgefüllt zur Besprechung mitbringen, so dass uns alle notwendigen Daten zur Verfügung stehen.

Soweit vorhanden erleichtern Sie uns die Informationsaufnahme, wenn Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Bei Grundstücksgeschäften: ggf. Grundbuchauszüge (Aktualität nicht erforderlich), Lagepläne, frühere Urkunden (Schenkungsvertrag, Einräumung von Dienstbarkeiten, etc.) und Ihren Gebäudebrandversicherungsschein 
  • Bei erbrechtlichen Angelegenheiten: bisherige Testamente/Erbverträge, Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und Ihr Familienstammbuch (Geburtsurkunde)
  • Bei familienrechtlichen Angelegenheiten: bestehende Eheverträge, Scheidungsurteile oder gerichtliche Vergleiche
  • Bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten: bestehende Gesellschaftsverträge und ggf. Handelsregisterauszüge


FÜR BEURKUNDUNGSTERMINE:

Bitte denken Sie daran, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.

Zur Beurkundung von Eheverträgen und Testamenten/Erbverträgen bringen Sie bitte eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. Ihrer Geburtsurkunde entnehmen wir die Registrierungsnummer Ihrer Geburtseintragung beim Standesamt. Die Errichtung der letztwilligen Verfügung wird im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst, um sicherzustellen, dass bei Ihrem Ableben das beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegte Dokument aufgefunden wird.

Falls Ihnen Ihre finanzierende Bank Unterlagen über die Bestellung einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung einer Immobilie übersandt haben sollte, übermitteln Sie uns diese Grundschuldbestellungsunterlagen möglichst vor Beurkundung des Kaufvertrages. Dann kann die Grundschuld bereits im Termin des Kaufvertrages mitbeurkundet werden und erspart Ihnen einen weiteren Notartermin.  

Weitere ggf. benötigte Unterlagen können Sie dem Anschreiben, mit dem Ihnen der Entwurf des Vertrages übersandt wird, entnehmen.

Wenn Sie ergänzende Fragen zur Vorbereitung Ihres Termins haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.